Günther J. Piff, Vorstandsvorsitzender der ADELTA.FINANZ AG, im Interview mit der BestattungsWelt.

Neue Zuständigkeiten

Günther Piff, Vorstandsvorsitzender der ADELTA.FINANZ AG, im Interview mit der BestattungsWelt

Die ADELTA.FINANZ AG unterliegt als Finanzdienstleistungsinstitut dem Kreditwesengesetz. Seit mehreren Jahren bewirbt die ADELTA.FINANZ AG ein Instrument, durch das Bestattungsinstitute ihr Forderungsmanagement effizient delegieren und ihre Liquidität deutlich erhöhen: Wir sprechen von ADELTA.BestattungsFinanz, einer Factoringdienstleistung, die schon viele Unternehmen unserer Branche nutzen. Mit Günther Piff, dem Vorsitzenden des Vorstandes der ADELTA.FINANZ AG, sprach aus gegebenem Anlass die BestattungsWelt.

BestattungsWelt: Herr Piff, haben wir einen Grund Ihnen zu gratulieren?
Piff:
Gratulationen nehme ich immer gerne entgegen. Es gibt tatsächlich einen gewichtigen Grund. Seit 2009 stehen deutsche Factoring- und auch Finanzierungsleasingunternehmen unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, kurz BaFin. Dies gilt nicht nur für die großen Finanzunternehmen wie Banken oder Versicherungen, sondern auch für uns professionelle Mittelständler.

Warum fallen Sie als Factoringunternehmen nun auch in den Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes (KWG)?
Factoring und Leasing haben in den vergangenen Jahren für deutsche Unternehmen ganz erheblich an Bedeutung gewonnen. Im Bewusstsein des Gesetzgebers erfüllt das Finanzierungsleasing und das Factoring bei der Finanzierung der deutschen Industrie und insbesondere bei der Finanzierung des Mittelstandes nunmehr eine zentrale Funktion.

Dieser Prozess wurde durch die internationale Finanzkrise sogar noch verstärkt. Kredite sind schwieriger zu bekommen, die wachsende Arbeitslosigkeit führt zu einer spürbaren Verknappung des Geldes in den Privathaushalten. Ich muss hier nicht die wachsende Anzahl der Sozialbestattungen bemühen. Wegen ihrer immensen Bedeutung, die sie für die Volkswirtschaft haben, werden die Unternehmen, die im Finanzmarkt tätig sind, einer strengen staatlichen Kontrolle unterstellt. Und dazu gehören auch Factoring- und Leasingunternehmen.

Was verspricht sich der Gesetzgeber von einer stärkeren Aufsicht in Ihrem Geschäftsfeld?
Im Wesentlichen sind zwei Schwerpunkte fokussiert. Der eine Schwerpunkt umfasst eine generelle Sicherung der Qualität dieser Finanzdienstleistungsinstitute in allen Prozessen ihrer Geschäftstätigkeit, von den Aktivitäten zum Markt hin, über die verrechnungstechnischen Prozesse und natürlich in Bezug auf alle Dinge, die mit unseren Banken im Hintergrund zu tun haben.

Der zweite Schwerpunkt betrifft das sogenannte Risikomanagement. Das kennen Sie im Prinzip aus der eigenen Erfahrung. In jeder Rechnung bzw. Forderung liegt das Risiko, dass sie ausfällt. In jedem Kredit liegt das Risiko, dass er irgendwann nicht bedient werden kann. Natürlich sind diese Risiken statistischer Natur und gelten nicht für den einzelnen Fall. Immerhin, um dies zu erwähnen, sprechen wir in unserem Bereich – trotz positiver Bonität – von X % Zahlungsstörungen in der Forderungsabwicklung zwischen Bestattungsunternehmen und Hinterbliebenen. Insofern fordert der Gesetzgeber ein professionelles und vor allem transparentes Risikomanagement…

…und dies kontrolliert die BaFin?
Ja. Und zwar auf doppeltem Weg. Zum einen sind strenge Auflagen zu befolgen; ich nenne hier nur einige Punkte. Das Risikomanagement hatte ich ja schon angesprochen. Des Weiteren müssen die Geschäftsleiter nicht nur zuverlässig, sondern auch nachweisbar fachlich geeignet sein; da sind wir sehr gut aufgestellt. Ferner stehen wir in einer engen Berichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde. Die BaFin überwacht nicht zuletzt auch, dass wir unsere Pflichten nach dem Geldwäschegesetz einhalten, die uns als aufsichtspflichtiges Factoringunternehmen obliegen. Schließlich müssen wir zu jeder Zeit mit einer persönlichen Überprüfung durch das BaFin rechnen.

Vereinfacht gesagt unterliegen wir denselben grundlegenden aufsichtsrechtlichen Gesetzen der Finanzwirtschaft wie auch die großen Banken: dem Kreditwesengesetz und dem Geldwäschegesetz – natürlich mit factoringspezifischen Anpassungen in Inhalt und Ausmaß der konkreten Pflichten, die wir als Finanzdienstleistungsinstitut gegenüber der BaFin zu erfüllen haben.

Das hört sich aber sehr nach Einengung Ihrer Handlungsspielräume als Unternehmer an, oder?
Nein, ganz und gar nicht. Die Forderungen, die die BaFin an uns stellt, sind unsere eigenen Forderungen. Wir stehen für Vertrauen, Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie einen ausgeprägten Partnerschaftsgedanken im Umgang mit unseren Kunden. Diese übergeordneten Ziele können wir nur einlösen, wenn alle unsere Geschäftsprozesse und die dahinter stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal arbeiten. Und selbst dann, wenn sich einmal eine Stockung abzeichnen sollte, ist es wichtig, dies schnell zu erkennen, um sie abstellen oder besser noch im Vorfeld vermeiden zu können.

Deshalb stellt das Kreditwesengesetz für uns auch keine Bürde dar – im Gegenteil. Gerade weil diese Geschäftsprozesse für den Factoringkunden eher unsichtbar im Hintergrund ablaufen, sind wir sehr dankbar dafür, dass der Gesetzgeber die hohe Bedeutung dieser Prozesse mit der Finanzdienstleistungsaufsicht durch die BaFin auch Außenstehenden bewusst macht.

…aber was haben Ihre Kunden davon?
Ich sprach eben von Vertrauen. Als Finanzdienstleistungsinstitut sind wir einem Ordnungsrahmen verpflichtet, durch den wir verbindlich – und eben nicht beliebig – unseren Kunden ein höchstes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit bieten können. Dies betrifft nicht nur unsere organisatorischen Abläufe, sondern auch unsere verschiedenen Risikoanalysen.

Die Gebühren, die wir für unsere Leistungen erheben, basieren beispielsweise auf einer umfassenden Mischkalkulation. Ein Risiko besteht zum Beispiel darin, dass einzelne, wenige Unternehmen versuchen, nur solche Forderungen an uns zu verkaufen, die sie selbst als sehr risikoreich erachten. Hierdurch erhöhen sie unser aller Risiko. Unsere Aufgabe ist es, im Interesse aller unserer Kunden solche Fälle sehr schnell zu erkennen und zu korrigieren. So können wir dauerhaft eine hohe Qualität unserer Leistungen gewähren. Das Qualitätssiegel durch die BaFin kommt unseren Kunden zugute.

[BestattungsWelt 3/2010]

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