Hilfe und Entlastung – auch in der besonderen Situation

Bearbeitet die ADELTA.FINANZ AG als Premiumdienstleister Sozialamtsbestattungen für ihre Kunden? 

Wir haben bei Gründung der ADELTA.FINANZ AG lange darüber diskutiert, ob wir als Dienstleister diese anspruchsvolle Bearbeitung, die Sozialamtsbestattungen nach sich ziehen, auch für unsere Kunden leisten können. Wir haben uns eindeutig dafür entschieden, dies zu tun und unseren Kun- den dadurch eine vollumfängliche Entlastung für diese Vorgänge zu liefern, obwohl wir ganz genau wussten, dass eine Menge harter Arbeit damit verbunden ist. 

Wie viele Sozialamtsbestattungen haben Sie seit Gründung des Unternehmens für Ihre Kunden abgewickelt?

Es waren einige tausend Vorgänge.
 


Die BestattungsWelt im Gespräch mit Sven Hollmichel, Regionalleiter Vertrieb der ADELTA.FINANZ AG 

Wie stehen Sie grundsätzlich zu Sozialamtsbestattungen?

Aus unserer Sicht ist es wichtig und auch richtig, dass der Gesetzgeber für sozial schwache Mitbürger in Form einer Sozialamtsbestattung eine Lösung gefunden hat, die Betroffenen im Trauerfall finanziell zu unterstützen. Persönlich finde ich, dass diese Unterstützung in schwerer Zeit in unserer gesellschaftlichen Verantwortung liegt. Wünschenswert wäre eine bundeseinheitliche Regelung bezogen auf die Höhe und den Inhalt.
 

Wie sehen Ihre Kunden das? 

Aus den zahlreichen Gesprächen, die ich mit unseren Kunden führe, ist klar erkennbar, dass alle unsere Kunden sich verantwortungsvoll um eine Sozialamtsbestattung kümmern. Da interessiert weniger das Wieso, Weshalb, Warum, sondern ausschließlich die Tatsache, Menschen mit sozial schwachem Hintergrund mittels einer Sozialamtsbestattung zu helfen. 

Wie gehen Sie in der Praxis vor? 

Unsere Vorgehensweise orientiert sich an zwei Punkten: Auf der einen Seite am in der europäischen DIN EN 15017 niedergeschriebenen Verhalten beim Verkauf einer Bestattungsdienstleistung an sozial schwache Auftraggeber; auf der anderen Seite an dem gegenseitigen Verständnis, dass die Auftragshöhe einer Sozialamtsbestattung die Erstattungsgrenze des jeweils zuständigen Sozialamtes nicht übersteigt. Wir bewegen uns also in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden in diesem Korridor. Somit handeln alle sehr verantwortungsvoll. 

Wie bearbeiten Sie bei ADELTA eine Sozialamtsbestattung? 

Zunächst teilen uns unsere Kunden mit, dass die Forderung eine Sozialamtsbestattung ist. Wir pflegen diese Forderung in unser System ein und zahlen, wie üblich, innerhalb von 48 Stunden den Rechnungsbetrag abzüglich der Abrechnungsgebühr aus. Danach fängt für uns die aufwendige Bearbeitung an. Wir gewähren dem Hinterbliebenen und dem Sozialamt ein Zahlungsziel von 90 Tagen. In diesen 90 Tagen korrespondieren wir sowohl mit dem Hinterbliebenen als auch mit dem zuständigen Sozialamt, um im Bedarfsfall den Prozess unterstützen
zu können. Jeder, der schon einmal mit Sozialamtsbestattungen zu tun hatte, weiß, wie viel Aufwand und wie viel Zeit benötigt werden, um solche Vorgänge abzuschließen. Es gibt Vorgänge, die innerhalb dieser 90 Tage erledigt sind, aber auch Vorgänge, die wir mehrere hundert Tage betreuen müssen.

Das hört sich aber nach intensiver Arbeit an. 

Wir haben uns bewusst dafür entschieden, den ADELTA.Abrechnungsservice voll und ganz auf die Entlastung des Debitorenmanagements unserer Kunden auszurichten. Hier wollten wir uns auch von allen Factoring Unternehmen unterscheiden. Factoring, nämlich der Ankauf der Forderung, ist ein Baustein unserer umfangreichen Dienstleistung. Neben der Abwicklung von Ratenzahlungen, Rückzahlungsvereinbarungen, der Betreuung von Nachlass und Erbschaftsangelegenheiten, der Abwicklung von Sterbegeldversicherungen, der Bearbeitung von Betreuungsverhältnissen und einer Menge weiterer Vorgänge, die jeder unserer Bestatterkunden aus dem Tagesgeschäft kennt, wickeln wir natürlich auch Sozialamtsbestattungen ab.

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