Als Anbieter von Factoring für Bestatter gibt die ADELTA.FINANZ AG Tipps und Tricks für das Ausbuchen von offenen Forderungen.

Steuerfalle “Offene Forderungen”: Kein Ausbuchen ohne schlüssige Dokumentation!

Offene Forderungen ausbuchen? Achtung Steuerfalle! Sicher kennen Sie die Situation, in der ein Hinterbliebener auf Ihre Zahlungserinnerungen einfach nicht reagiert. Sie fragen sich dann, ob es sich lohnt, Ihre Abrechnungen gerichtlich einzutreiben oder ob das Ganze rein wirtschaftlich betrachtet sinnlos ist. Sofern Sie die Forderung gedanklich „abschreiben“, müssen Sie die offene Forderung ausbuchen. Das kann gefährlich sein, wenn Ihre Dokumentation nicht ausreichend ist. Dieser Beitrag zeigt auf, was Sie hierzu wissen und beachten sollten.
offene Forderungen ausbuchen: vermeidbar mit BestattungsFinanz von Adelta Finanz

Offene Forderungen ausbuchen: im Fokus des Fiskus

Im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Bestattern rücken die Einnahmen immer mehr in den Fokus der Betriebsprüfer. Seit 2002 ist jeder Steuerpflichtige verpflichtet, dem Finanzamt seine Belege – insbesondere solche, die ohnehin elektronisch vorliegen – auch elektronisch zur Verfügung zu stellen. Mithilfe einer effektiven Prüfsoftware sucht der Prüfer gezielt nach Rechnungen, die seit längerer Zeit nicht bezahlt sind, und nach Rechnungen, die ausgebucht wurden. Es wird somit vermutet, dass Beträge bar vereinnahmt und nicht in der Gewinnermittlung erklärt wurden. Sind derartige – unter Umständen vor Jahren ausgestellte – Abrechnungen erst einmal entdeckt und werden Sie damit konfrontiert, befinden Sie sich bereits in der Defensive. Sie müssen dann begründen, warum die Rechnungen nicht weiter verfolgt oder warum sie ausgebucht wurden. Überlegen Sie sorgfältig wie und ob Sie offene Forderungen ausbuchen. Möchten Sie einen zahlungsunwilligen Auftraggeber nur aus Gründen einer Konfliktvermeidung „in Ruhe“ lassen, zum Beispiel weil dessen Verwandte ebenfalls einmal Ihre Auftraggeber werden können? Abgesehen davon, dass das Bestattungsunternehmen schnell einen „laxen“ Ruf bekommen kann, sind es gerade solche oder ähnliche Fälle, die der Prüfer sucht. Denn es gibt eigentlich keinen – wirtschaftlichen – Grund, auf Ansprüche zu verzichten.

Umfassende Dokumentation schützt vor Erklärungsnot

Sofern Sie den Forderungsausfall in Ihren Unterlagen nachvollziehbar dokumentiert haben, müssen Sie die Betriebsprüfung nicht fürchten. Aber leider sieht die Realität oft anders aus: Im Tagesgeschäft unterbleibt die schlüssige Dokumentation aus welchem Grund Sie offene Forderungen ausbuchen. Denn auch die jeweilige Bestattersoftware sieht in der Regel nicht viele Möglichkeiten der Dokumentation von ausgefallenen Forderungen vor. Eventuelle Hinweise wie „bezahlt“, „erlassen“, „ausbuchen“ sind für einen Prüfer geradezu Anlass, sich in die Fälle zu vertiefen. Aber: weshalb Bestatter offene Forderungen ausbuchen oder erlassen mussten, dazu fehlt häufig jede Information. Kein Wort von Forderungsausfall, Pleite, eidesstattlicher Versicherung oder Mahnbescheid. Je häufiger Sie offene Forderungen ausbuchen, desto misstrauischer wird ein Prüfer werden. Gegen spätere Erklärungsnot hilft daher nur eins: Dokumentieren! Halten Sie schriftlich fest, weshalb die Forderung uneinbringlich ist. Sammeln Sie Belege, Telefonnotizen, Kopien und fixieren Sie notfalls Ihre Erinnerungen in den Unterlagen. Dokumentieren Sie den Grund wenn Sie offene Forderungen ausbuchen ähnlich akribisch wie Ihre Bestatterleistungen. Hierzu zwei Beispiele:

Beispiel 1
Sachverhalt:
Das Bestattungshaus erhält seine Abrechnungen über eine durchgeführte Bestattung per Post ungeöffnet zurück mit dem Vermerk: „Unbekannt verzogen.“
Beispiel 2
Sachverhalt:
Der Auftraggeber verstirbt und Erben sind dem Bestattungsunternehmen nicht bekannt.

 

Das können Sie tun:
Den ungeöffneten Brief mit dem Vermerk der Post zu den Akten nehmen. Einen Ausdruck eines elektronischen Telefonbuchs, aus dem die Anschrift ersichtlich oder eben nicht mehr ersichtlich ist, sollten Sie der Akte beifügen. Den Hinterbliebenen mehrmals anrufen und eine Telefonnotiz über die Zeitpunkte der Anrufversuche anfertigen. Ggf. bei der Krankenkasse/ Versicherung die Anschrift recherchieren und dokumentieren. Eine Einwohnermeldeamtsanfrage stellen. Nochmals die Abrechnung an eine neu recherchierte Adresse herausschicken und auch diesen unzustellbaren Brief zu den Akten nehmen. Möglicher Vermerk: „Unbekannt verzogen. Adressrecherche blieb dokumentiert erfolglos.“ Wird die Forderung ohne weitere Recherche ausgebucht, kann leicht der Verdacht aufkommen, dass der in Rechnung gestellte Betrag bar vereinnahmt und nicht als Einnahme erfasst wurde.
Das können Sie tun:
Etwaige Todesanzeige aus der Zeitung beifügen und eine allgemeine Recherche nach Erben durchführen und dokumentieren. Möglicher Vermerk: „Auftraggeber verstorben.“ Eine professionelle Erbenrecherche dürfte ein unangemessener Aufwand sein.
Merke!
Wenn Sie gerichtlich erfolgreich gegen den Auftraggeber vorgehen, haben Sie nicht nur einen Vollstreckungstitel in der Hand, mit dem Sie 30 Jahre lang gegen den Auftraggeber vorgehen können, auch ist der Forderungsausfall damit für den Prüfer wasserdicht belegt.

Lösung
Mehr als 500 Bestattungsunternehmen kennen diese Probleme nicht mehr. Sie haben sich als Partner für die Premiumdienstleistung der ADELTA.BestattungsFinanz entschieden. Forderungen und Ausfälle gibt es dadurch nicht mehr und es bleibt mehr Zeit für die eigentliche Arbeit und den Blick in die Zukunft.

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