Kein Inkasso: Factoring für Bestatter

Factoring ist kein Inkasso

Eine Umfrage ergab, dass 7 von 10 Unternehmern die Funktion von Factoring nicht bekannt ist. Häufig wird Factoring als Synonym für Inkasso verstanden. Ein weit verbreiteter Irrtum, der sich hartnäckig hält. Es ist höchste Zeit, mit dem Irrtum aufzuräumen, um Unternehmen die Chance zu geben, die Effektivität dieser Dienstleistung, im Besonderen Factoring für Bestatter, zu entdecken.

Inkassounternehmen sind gewerbliche Geldeintreiber, die beauftragt werden, überfällige und meist schon angemahnte Forderungen zunächst außergerichtlich beizutreiben. Kleinere Unternehmen nutzen dies meistens für einzelne Forderungen. Größere Unternehmen beauftragen Inkassounternehmen auch für das gesamte überfällige Forderungsvolumen.

Inkassounternehmen leiden unter einem fragwürdigen Ruf, denn neben den seriösen Unternehmen, die sich an geltendes Recht halten und den Forderungsausgleich im normalen Mahn- und Rechtsverfahren herbeiführen, gibt es leider auch viele schwarze Schafe. Da ist von Einschüchterung, Drohungen und ähnlichem die Rede. Wer möchte schon sein Unternehmen mit solchen Methoden in Verbindung gebracht sehen? Und denken Sie dabei an Ihre Kunden. Schlechte Kritiken und ein Auftragsschwund sind da vorprogrammiert. Außerdem bleibt beim Inkasso das Unternehmen Eigentümer der Forderung.

Somit verbleibt auch das Ausfallrisiko weiterhin bei Ihnen. Das Inkassobüro handelt lediglich im Namen des Auftraggebers. Bei erfolgreicher Beitreibung ist erst beim Forderungsausgleich Zahltag. Im Falle einer erfolglosen Beitreibung bleibt das Unternehmen auf den Kosten sitzen und muss zusätzlich die Inkassogebühr, Auslagen, Zinsen und mögliche Gerichtskosten tragen.

Factoring kennt wahrscheinlich jeder aus der Gesundheitsbranche – aber das gibt es auch für Bestatter

Factoring ist eine Finanzdienstleistung, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – untersteht. Ein staatliches Kontrollorgan für Banken und Finanzdienstleister. Factoring kennt wahrscheinlich jeder aus der Gesundheitsbranche. Überlegen Sie mal, wer Ihnen die letzte Zahnarztrechnung zugesandt hat. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kam die Rechnung von einem Factoring-Unternehmen. Aber Factoring können Unternehmen unterschiedlichster Branchen nutzen. Unternehmen – i. d. R. kleine und mittelständische Unternehmen – die Factoring nutzen, verkaufen ihr gesamtes Forderungsvolumen nach Rechnungsstellung an das Factoring-Unternehmen und befreien sich so nicht nur vom Verwaltungsaufwand der Forderung, sondern beschleunigen so auch den Geldfluss auf ihr Konto und schützen sich vor Forderungsausfällen. Von dem Zeitpunkt des Forderungsverkaufs an trägt das Factoring-Unternehmen das volle Risiko eines möglichen Forderungsausfalls. Auch den Zinsaufwand für das verlängerte Zahlungsziel, Personalkosten für das Debitorenmanagement, Mahnverfahren und gerichtliche Auseinandersetzung übernimmt das Factoring-Unternehmen!

Leistung erbracht, Rechnung raus, Geld auf dem Konto

Seitens der ADELTA.FINANZ AG bekommt das Bestattungshaus innerhalb 48 Stunden den vollen Rechnungsbetrag, abzüglich der vereinbarten Gebühr, die meist im Skontobereich liegt, ausgezahlt. Leistung erbracht, Rechnung raus, Geld auf dem Konto – so einfach ist das! Die ADELTA.FINANZ AG hat sich als Premiumdienstleister auf die Bestatterbranche spezialisiert. Premium heißt Full-Service-Factoring, Zusammenarbeit mit Branchenkennern, ein partnerschaftliches Miteinander zwischen dem Inhaber des Betriebes und der ADELTA, sowie ein professioneller Umgang mit Ihren Kunden. Mit Herz und Verstand.

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