Gesetzesänderungen 2026: Das kommt auf Handwerksbetriebe zu

Kopie Von Linked in Gesetzesänderungen (1)

Das Jahr 2026 bringt für Handwerksbetriebe zahlreiche gesetzliche Neuerungen mit sich. Betroffen sind unter anderem Löhne, Ausbildung, Mobilität, Energiepreise und bürokratische Pflichten. Wer sich frühzeitig informiert, kann besser planen und finanzielle sowie organisatorische Risiken minimieren. Der folgende Überblick zeigt, welche Änderungen besonders relevant sind.

Steigende Löhne im Handwerk

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Bundesregierung setzt damit den Vorschlag der Mindestlohnkommission per Verordnung um[1]. Die Erhöhung wirkt sich unmittelbar auf Lohnkosten aus und zieht weitere Anpassungen nach sich, etwa bei Minijobs.

Parallel dazu gelten in vielen Gewerken weiterhin höhere Branchenmindestlöhne auf Basis von Tarifverträgen. Im Dachdeckerhandwerk etwa steigen sowohl der Mindestlohn für ungelernte als auch für gelernte Beschäftigte. Auch in den Elektrohandwerken, im Gebäudereinigerhandwerk, im Gerüstbauerhandwerk sowie im Maler- und Lackiererhandwerk werden die tariflichen Lohnuntergrenzen 2026 angehoben[2].

Minijobs und Sozialversicherung

Mit dem höheren Mindestlohn erhöht sich ab Januar 2026 auch die Verdienstgrenze für Minijobber auf 603 Euro monatlich[3]. Gleichzeitig steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. 

Für Betriebe mit gut verdienenden Fachkräften bedeutet dies höhere Sozialabgaben, da ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig wird[4].

Ausbildung im Handwerk wird attraktiver

Auch Auszubildende profitieren von gesetzlichen Anpassungen. Die Mindestausbildungsvergütung wird 2026 um 6,2 Prozent erhöht. Je nach Ausbildungsjahr liegt sie künftig zwischen 724 Euro und 1.014 Euro monatlich[5].

Darüber hinaus werden zum Ausbildungsstart 2026 insgesamt 19 Ausbildungsverordnungen in Bau- und Ausbaugewerken modernisiert. Ziel ist es, technische Entwicklungen, Digitalisierung und Nachhaltigkeitsanforderungen stärker zu berücksichtigen[6].

Mehr Transparenz bei Gehältern

Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Unternehmen müssen künftig bereits im Bewerbungsverfahren Gehaltsspannen offenlegen. Beschäftigte erhalten zudem einen Anspruch auf Auskunft über die Vergütung vergleichbarer Tätigkeiten. Betriebe ab 100 Beschäftigten werden außerdem zu regelmäßigen Berichten über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede verpflichtet[7].

Mobilität, Fahrzeuge und Führerscheine

Für viele Handwerksbetriebe ist Mobilität essenziell. 2026 müssen Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, spätestens bis zum 19. Januar umgetauscht werden. Weitere Jahrgänge folgen in den darauffolgenden Jahren[8].

Zudem wird die i-Kfz-App ab 2026 erweitert. Geplant sind unter anderem die Nutzung durch juristische Personen sowie die Einführung eines digitalen Führerscheins[9]. Fahrzeuge mit blauer TÜV-Plakette müssen 2026 zur Hauptuntersuchung. Verspätete Prüfungen können Bußgelder und zusätzlichen Prüfaufwand nach sich ziehen[10].

Positiv für viele Betriebe ist die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Neu zugelassene E-Autos ab 2026 können weiterhin bis zu zehn Jahre steuerfrei bleiben, längstens jedoch bis Ende 2035[11].

Energiepreise und CO₂-Kosten

Ab 2026 wird der CO₂-Preis nicht mehr als fester Betrag festgelegt, sondern über den Handel mit Emissionszertifikaten ermittelt. Der Preis soll zunächst in einer Spanne von 55 bis 65 Euro pro Tonne liegen[12]. Gleichzeitig plant die Bundesregierung Entlastungen bei den Stromkosten, unter anderem durch niedrigere Netzentgelte und den Wegfall der Gasspeicherumlage[13].

Für energieintensive Unternehmen ist zudem ein zeitlich befristeter Industriestrompreis vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung befindet sich jedoch noch im Abstimmungsprozess auf nationaler und europäischer Ebene.

Bürokratie, Kontrolle und neue Pflichten

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erweiterte digitale Befugnisse. Ab 2026 wird das Friseurhandwerk explizit in den Katalog besonders kontrollierter Branchen aufgenommen, während Fleischereien daraus gestrichen werden[14].

Im Lebensmittelhandwerk wird ab März 2026 die Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch verpflichtend. Fleischereien müssen Herkunft und Haltungsform transparent dokumentieren und kennzeichnen[15].

Darüber hinaus bringt die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie neue Anforderungen an energetische Sanierungen sowie eine stufenweise Solarpflicht für bestimmte Neubauten und später auch für Bestandsgebäude[16].

Gesundheitshandwerke wie Augenoptiker oder Hörakustiker müssen sich spätestens zum 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens anbinden und elektronische Berufsausweise nutzen[17].

Fazit: Gut vorbereitet ins Jahr 2026

Die Vielzahl an Änderungen zeigt, wie wichtig vorausschauende Planung für Handwerksbetriebe ist. Steigende Lohnkosten, neue Transparenzpflichten und höhere Anforderungen an Organisation und Liquidität stellen viele Unternehmen vor Herausforderungen.

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Quellen:

1 Mindestlohn - BMAS
2 handwerk.com
3 Minijobzentrale
4 Bundesregierung
5 Bundesinstitut für Berufsbildung
6 BZB
7 DIHK
8 Bundesregierung
9 Bundesregierung
10 TÜV NORD
11 Bundesfinanzministerium 
12 BMWE
13 BMWE
14 Deutscher Bundestag
15 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
16 EU-Richtlinie - EUR-Lex
17 Handelskammer Mannheim