Hans-Joachim Frenz, Direktor Vertrieb Sepulkralbereich der ADELTA.FINANZ AG, über Sozialamtsbestattungen und Vorteile durch Factoring für Bestatter.

Sozialamtsbestattungen

Hilfe und Entlastung – auch in der besonderen Situation

BestattungsWelt: Bearbeitet die ADELTA.FINANZ AG als Premiumdienstleister Sozialamtsbestattungen für ihre Kunden?
Hans-Joachim Frenz: Wir haben bei Gründung unseres Unternehmens lange darüber diskutiert, ob wir als Dienstleister diese anspruchsvolle Bearbeitung, die Sozialamtsbestattungen nach sich ziehen, auch für unsere Kunden leisten können. Wir haben uns eindeutig dafür entschieden, dies zu tun und unseren Kunden dadurch eine vollumfängliche Entlastung für diese Vorgänge zu liefern. Obwohl wir ganz genau wussten, dass eine Menge harter Arbeit damit verbunden ist.

BW: Wie viele Sozialamtsbestattungen haben Sie seit Gründung des Unternehmens für Ihre Kunden abgewickelt?
HJF: Ich kann sagen, es waren einige tausend Vorgänge.

BW: Wie stehen Sie grundsätzlich zu Sozialamtsbestattungen?
HJF: Wir haben in unserem Unternehmen dazu eine eindeutige Meinung. Aus unserer Sicht ist es wichtig und auch richtig, dass der Gesetzgeber für sozial schwache Mitbürger in Form einer Sozialamtsbestattung eine Lösung gefunden hat, den Betroffenen im Trauerfall finanziell zu unterstützen. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass diese Unterstützung in schwerer Zeit in unserer gesellschaftlichen Verantwortung liegt. Wünschenswert wäre allerdings eine bundeseinheitliche Regelung bezogen auf die Höhe und den Inhalt.

BW: Wie sehen Ihre Kunden das eigentlich?
HJF: Aus den zahlreichen Gesprächen, die ich täglich mit unseren Kunden führe, ist klar erkennbar, dass alle unsere Kunden sich verantwortungsvoll um eine Sozialamtsbestattung kümmern. Da interessiert weniger das Wieso, Weshalb, Warum, sondern ausschließlich die Tatsache, Menschen mit sozial schwachem Hintergrund mittels einer Sozialamtsbestattung zu helfen.

BW: Wie gehen Sie in der Praxis vor?
HJF: Wir haben uns mit unseren Kunden auf eine grundsätzliche Vorgehensweise verständigt, die sich an zwei Dingen orientiert: auf der einen Seite an dem in der europäischen DIN EN 15017 niedergeschriebenen Verhalten beim Verkauf einer Bestattungsdienstleistung an sozial schwache Auftraggeber; auf der anderen Seite an dem gegenseitigen Verständnis, dass die Auftragshöhe einer Sozialamtsbestattung die Erstattungsgrenze des jeweils zuständigen Sozialamtes nicht übersteigt. Wir bewegen uns also in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden in diesem Korridor. Somit handeln, aus meiner Sicht, alle sehr verantwortungsvoll.

BW: Wie bearbeiten Sie in Ihrem Hause eine Sozialamtsbestattung?
HJF: Zunächst ist es so, dass uns unsere Kunden mitteilen, dass die Forderung, die wir dann übernehmen, eine Sozialamtsbestattung ist. Wir pflegen diese Forderung in unser System ein und zahlen, wie üblich, innerhalb von 48 Stunden den Rechnungsbetrag abzüglich der Abrechnungsgebühr an unseren Kunden aus. Danach fängt für uns die aufwendige Bearbeitung an. Zunächst einmal gewähren wir dem Hinterbliebenen und dem Sozialamt (man muss ja doch beides zusammen sehen) ein Zahlungsziel von 90 Tagen.

In diesen 90 Tagen sind wir nicht untätig. Wir korrespondieren sowohl mit dem Hinterbliebenen als auch mit dem zuständigen Sozialamt, um im Bedarfsfall den Prozess zu unterstützen. Jeder, der schon einmal mit Sozialamtsbestattungen zu tun hatte, weiß, wie viel Aufwand und wie viel Zeit benötigt werden, um solche Vorgänge abzuschließen. Gleichwohl muss man sagen, es gibt Vorgänge, die innerhalb dieser 90 Tage erledigt sind, aber auch Vorgänge, die wir mehrere hundert Tage betreuen müssen.

BW: Das hört sich aber nach intensiver Arbeit an.
HJF: Nun, wie eingangs erwähnt, haben wir uns bewusst dafür entschieden, unseren ADELTA.FINANZ AG Abrechnungsservice voll und ganz auf die Entlastung des Debitorenmanagements bei unseren Kunden auszurichten. Hier wollen wir uns auch bewusst von allen Factoringunternehmen unterscheiden. Factoring, nämlich der Ankauf der Forderung, ist nur ein Baustein unserer umfangreichen Dienstleistung.

Neben der Abwicklung von Ratenzahlungen, Rückzahlungsvereinbarungen, der Betreuung von Nachlass- und Erbschaftsangelegenheiten, der Abwicklung von Sterbegeldversicherungen, der Bearbeitung von Betreuungsverhältnissen und einer Menge weiterer Vorgänge, die jeder unserer Bestatterkunden aus dem Tagesgeschäft kennt, wickeln wir natürlich auch Sozialamtsbestattungen ab.

[BestattungsWelt 6/2015]

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