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Unser herzliches Beileid zu Ihrem Verlust!

Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen mit dem Ablauf bei einer Sozialbestattung helfen.

Informieren Sie sich vorab, ob Sie sozialbedürftig und bestattungspflichtig sind, um einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Amt für Soziales stellen zu können.

Hinweis: Nur wenn Sozialbedürftigkeit besteht und Sie bestattungspflichtig sind, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen.

Hier können Sie herausfinden, ob Sie sozialbedürftig und bestattungspflichtig sind

Wenn Sie berechtigt sind, den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen, dann…

  • Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
  • Hinweis: Auf Wunsch haben Sie bei uns auch die Möglichkeit, eine Ratenzahlung mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten zu vereinbaren

Um was geht es in unserem Schreiben

  • Um einen Zahlungsaufschub von 90 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu erhalten, benötigen wir die folgenden Unterlagen und Informationen von Ihnen:
    • Die von Ihnen unterzeichnete Schweigepflichtsentbindung
    • Die Eingangsbestätigung der Antragsstellung auf Übernahme der Bestattungskosten von dem Amt für Soziales
    • Den Namen und die Telefonnummer von Ihrem Ansprechpartner beim zuständigen Amt für Soziales
    • Reichen Sie diese Unterlagen innerhalb von 14 Tagen bei uns per E-Mail, Brief oder per Fax ein

Erklärung zur Schweigepflichtsentbindung

  • Die Schweigepflichtsentbindung erhalten Sie ergänzend zu unserem Schreiben, falls Sie diese noch nicht bei Ihrem Bestatter unterzeichnet haben
  • Nur mit Ihrer unterzeichneten Schweigepflichtsentbindung darf uns das Amt für Soziales Auskunft über den aktuellen Sachstand erteilen
  • Bei Bedarf nehmen wir auch für Sie direkt Kontakt zum Amt für Soziales auf

Was sollten Sie machen bevor Sie zum Amt für Soziales gehen?

  • Vereinbaren Sie schnellstmöglich eine Termin beim zuständigen Amt für Soziales
    • Das zuständige Amt für Soziales ist:
      • Amt für Soziales, bei welchem der Verstorbene seine letzten Sozialleistungen beansprucht hat
      • Oder das Amt für Soziales im Sterbeort, schauen Sie hierfür auf die Sterbeurkunde
  • Informieren Sie sich zunächst bei Ihrem zuständigen Amt für Soziales über folgende Punkte:
    • Wer muss alles (Verwandte) den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen?
    • Wer ist Ihr zuständiger Sachbearbeiter?
    • Wie ist der Ablauf der Antragsstellung auf Übernahme der Bestattungskosten?
    • Welche Dokumente müssen Sie einreichen?
    • Welche Kosten werden übernommen?

Besondere Hinweise

  • Bitten Sie bei der Antragsstellung Ihren Sachbearbeiter, Ihnen eine Bestätigung über den Eingang der Antragsstellung auf Übernahme der Bestattungskosten vom Amt für Soziales zu geben und schicken Sie uns diese innerhalb der vorgenannten Frist an die E-Mail: sozialamt@adeltafinanz.com oder an das Postfach 10 12 43, 40477 Düsseldorf
  • Erkundigen Sie sich regelmäßig nach dem Sachstand der Antragsstellung und informieren Sie uns darüber
  • Hinweis: erst wenn die Bestattung komplett bezahlt ist, erachten wir Ihre offene Rechnung als erledigt

Weitere Hinweise für Antragsteller

  • Der Antrag ist vollständig, mit allen Nachweisen, an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Bereich Soziales zu richten
  • Der/Die Antragssteller/-in ist/sind verpflichtet, Angaben über die Art und Höhe Ihres Einkommens und Vermögens zu machen
  • Der Antrag kann nur vollständig ausgefüllt, mit den dazugehörigen Nachweisen der Antragsteller, bearbeitet werden.
  • Der/Die Antragsteller/-in soll/sollen, falls vorhanden, alle Bestattungspflichtigen, gemäß Bestattungsgesetz (z.B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern und Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft) angeben.
  • Der/die Bestattungspflichtige/-n ist/sind gemäß §60 SGB 1 zur Mitwirkung verpflichtet. Gemäß § 66 SGB 1 kann der Sozialhilfeträger die Leistung versagen, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.

Kontaktdaten

  • Sie erreichen uns unter + 49 (0)211 355 989-60 oder + 49 (0)211 355 989-54
    • Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
  • Fax: +49 (0)211 35 59 89-11
  • E-Mail: sozialamt@adeltafinanz.com
  • Postfach:
    ADELTA.FINANZ AG
    Team Sozialamt
    Postfach 10 12 43
    40477 Düsseldorf

Hier können Sie herausfinden, ob Sie Leistungen beim Amt für Soziales beantragen können

Auf den folgenden Links finden Sie heraus, ob Sie Leistungen beim Amt für Soziales beantragen können:

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    • Welche Dokumente müssen Sie einreichen?
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  • Der Antrag ist vollständig, mit allen Nachweisen, an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Bereich Soziales zu richten
  • Der/Die Antragssteller/-in ist/sind verpflichtet, Angaben über die Art und Höhe Ihres Einkommens und Vermögens zu machen
  • Der Antrag kann nur vollständig ausgefüllt, mit den dazugehörigen Nachweisen der Antragsteller, bearbeitet werden.
  • Der/Die Antragsteller/-in soll/sollen, falls vorhanden, alle Bestattungspflichtigen, gemäß Bestattungsgesetz (z.B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern und Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft) angeben.
  • Der/die Bestattungspflichtige/-n ist/sind gemäß §60 SGB 1 zur Mitwirkung verpflichtet. Gemäß § 66 SGB 1 kann der Sozialhilfeträger die Leistung versagen, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.

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  • Der Antrag kann nur vollständig ausgefüllt, mit den dazugehörigen Nachweisen der Antragsteller, bearbeitet werden.
  • Der/Die Antragsteller/-in soll/sollen, falls vorhanden, alle Bestattungspflichtigen, gemäß Bestattungsgesetz (z.B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern und Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft) angeben.
  • Der/die Bestattungspflichtige/-n ist/sind gemäß §60 SGB 1 zur Mitwirkung verpflichtet. Gemäß § 66 SGB 1 kann der Sozialhilfeträger die Leistung versagen, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.

Kontaktdaten

  • Sie erreichen uns unter + 49 (0)211 355 989-60 oder + 49 (0)211 355 989-54
    • Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
  • Fax: +49 (0)211 35 59 89-11
  • E-Mail: sozialamt@adeltafinanz.com
  • Postfach:
    ADELTA.FINAZ AG
    Team Sozialamt
    Postfach 10 12 43
    40477 Düsseldorf

Besondere Hinweise

  • Bitten Sie bei der Antragsstellung Ihren Sachbearbeiter, Ihnen eine Bestätigung über den Eingang der Antragsstellung auf Übernahme der Bestattungskosten vom Amt für Soziales zu geben und schicken Sie uns diese innerhalb der vorgenannten Frist an die E-Mail: sozialamt@adeltafinanz.com oder an das Postfach 10 12 43, 40477 Düsseldorf
  • Erkundigen Sie sich regelmäßig nach dem Sachstand der Antragsstellung und informieren Sie uns darüber
  • Weitere Hinweise für den Antragsteller
  • Hinweis: erst wenn die Bestattung komplett bezahlt ist, erachten wir Ihre offene Rechnung als erledigt

Hier können Sie herausfinden, ob Sie Leistungen beim Amt für Soziales beantragen können

Auf den folgenden Links finden Sie heraus, ob Sie Leistungen beim Amt für Soziales beantragen können:

Unser herzliches Beileid zu Ihrem Verlust!

Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen mit dem Ablauf bei einer Sozialbestattung helfen.

Informieren Sie sich vorab, ob Sie sozialbedürftig und bestattungspflichtig sind, um einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Amt für Soziales stellen zu können.

Hinweis: Nur wenn Sozialbedürftigkeit besteht und Sie bestattungspflichtig sind, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen.

Hier können Sie herausfinden, ob Sie sozialbedürftig und Bestattungspflichtig sind

Wenn Sie berechtigt sind, den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen, dann…

  • Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
  • Hinweis: Auf Wunsch haben Sie bei uns auch die Möglichkeit, eine Ratenzahlung mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten zu vereinbaren

Um was geht es in unserem Schreiben

  • Um einen Zahlungsaufschub von 90 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu erhalten, benötigen wir die folgenden Unterlagen und Informationen von Ihnen:
    • Die von Ihnen unterzeichnete Schweigepflichtsentbindung
    • Die Eingangsbestätigung der Antragsstellung auf Übernahme der Bestattungskosten von dem Amt für Soziales
    • Den Namen und die Telefonnummer von Ihrem Ansprechpartner beim zuständigen Amt für Soziales
    • Reichen Sie diese Unterlagen innerhalb von 14 Tagen bei uns per E-Mail, Brief oder per Fax ein

Erklärung zur Schweigepflichtsentbindung

  • Die Schweigepflichtsentbindung erhalten Sie ergänzend zu unserem Schreiben, falls Sie diese noch nicht bei Ihrem Bestatter unterzeichnet haben
  • Nur mit Ihrer unterzeichneten Schweigepflichtsentbindung darf uns das Amt für Soziales Auskunft über den aktuellen Sachstand erteilen
  • Bei Bedarf nehmen wir auch für Sie direkt Kontakt zum Amt für Soziales auf

Was sollten Sie machen bevor Sie zum Amt für Soziales gehen?

  • Vereinbaren Sie schnellstmöglich eine Termin beim zuständigen Amt für Soziales
    • Das zuständige Amt für Soziales ist:
      • Amt für Soziales, bei welchem der Verstorbene seine letzten Sozialleistungen beansprucht hat
      • Oder das Amt für Soziales im Sterbeort, schauen Sie hierfür auf die Sterbeurkunde
  • Informieren Sie sich zunächst bei Ihrem zuständigen Amt für Soziales über folgende Punkte:
    • Wer muss alles (Verwandte) den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen?
    • Wer ist Ihr zuständiger Sachbearbeiter?
    • Wie ist der Ablauf der Antragsstellung auf Übernahme der Bestattungskosten?
    • Welche Dokumente müssen Sie einreichen?
    • Welche Kosten werden übernommen?

Besondere Hinweise

  • Bitten Sie bei der Antragsstellung Ihren Sachbearbeiter, Ihnen eine Bestätigung über den Eingang der Antragsstellung auf Übernahme der Bestattungskosten vom Amt für Soziales zu geben und schicken Sie uns diese innerhalb der vorgenannten Frist an die E-Mail: sozialamt@adeltafinanz.com oder an das Postfach 10 12 43, 40477 Düsseldorf
  • Erkundigen Sie sich regelmäßig nach dem Sachstand der Antragsstellung und informieren Sie uns darüber
  • Hinweis: erst wenn die Bestattung komplett bezahlt ist, erachten wir Ihre offene Rechnung als erledigt

Weitere Hinweise für den/die Antragsteller/in

  • Der Antrag ist vollständig, mit allen Nachweisen, an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Bereich Soziales zu richten
  • Der/Die Antragssteller/-in ist/sind verpflichtet, Angaben über die Art und Höhe Ihres Einkommens und Vermögens zu machen
  • Der Antrag kann nur vollständig ausgefüllt, mit den dazugehörigen Nachweisen der Antragsteller, bearbeitet werden.
  • Der/Die Antragsteller/-in soll/sollen, falls vorhanden, alle Bestattungspflichtigen, gemäß Bestattungsgesetz (z.B. Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern und Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft) angeben.
  • Der/die Bestattungspflichtige/-n ist/sind gemäß §60 SGB 1 zur Mitwirkung verpflichtet. Gemäß § 66 SGB 1 kann der Sozialhilfeträger die Leistung versagen, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.

Kontaktdaten

  • Sie erreichen uns unter + 49 (0)211 355 989-60 oder + 49 (0)211 355 989-54
    • Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
  • Fax: +49 (0)211 35 59 89-11
  • E-Mail: sozialamt@adeltafinanz.com
  • Postfach:
    ADELTA.FINAZ AG
    Team Sozialamt
    Postfach 10 12 43
    40477 Düsseldorf

     

Hier können Sie herausfinden, ob Sie Leistungen beim Amt für Soziales beantragen können

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